Personen, die beruflich im Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden, unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.
Sofern keine gesetzlich vorgesehene Ausnahme zur Anwendung kommt, sind Fahrerinnen und Fahrer verpflichtet, den im Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber ordnungsgemäß zu verwenden. Dabei sind sämtliche vorgeschriebenen Tätigkeiten, Zeiten und Eingaben vollständig und korrekt zu erfassen.
Das Verkehrsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine Fahrerinnen und Fahrer hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bedienung und Funktionsweise des Fahrtenschreibers ausreichend zu schulen und regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung soll insbesondere sicherstellen, dass die gesetzlichen Aufzeichnungs-, Bedienungs- und Mitwirkungspflichten bekannt sind und in der Praxis korrekt umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat das Unternehmen geeignete und regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Diese dienen dazu, die ordnungsgemäße Verwendung des Fahrtenschreibers zu überprüfen, mögliche Fehlanwendungen frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Eine ordnungsgemäße Schulung, Unterweisung und Kontrolle trägt wesentlich dazu bei, Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr zu vermeiden und die gesetzeskonforme Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten sicherzustellen.
Rechtliche Grundlage: § 103 Abs. 4 KFG — gesetzlich vorgeschriebene Lenkerschulung für den Umgang mit dem Digital-Tachographen.
Kursinhalte
- Rechtliche Grundlagen und sozialrechtliche Vorschriften
- Technik des digitalen Kontrollgeräts
- Bedeutung der verschiedenen Karten
- Anzeigen und Bedienelemente
- Piktogramme im Überblick
- Bedienung durch den Fahrer, Ausdrucke erstellen und verstehen
- Nachträge richtig eingeben, Out of Scope
- Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollbefugnisse
- Unternehmerpflichten und Datenspeicherung
- Sanktionen und Strafhöhen, für Fahrer wie für Arbeitgeber
- Praktische Übungen am Schulungsgerät
Voraussetzungen
Führerscheingruppe C, C1 oder D
Zertifikate & Gültigkeit
Fördermöglichkeiten
AMS-Förderung
Salzburger Bildungsscheck
SWF-Förderungen
Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

